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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 2 TaBV 15/09   

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https://dejure.org/2009,13686
LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 2 TaBV 15/09 (https://dejure.org/2009,13686)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.06.2009 - 2 TaBV 15/09 (https://dejure.org/2009,13686)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 2 TaBV 15/09 (https://dejure.org/2009,13686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifwidrige Umgruppierung von Kassenpersonal eines Warenhauses; Tarifbegriffe der Sammelkasse und des Kassierens mit zusätzlicher Verantwortung; Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifwidrige Umgruppierung von Kassenpersonal eines Warenhauses; Tarifbegriffe der Sammelkasse und des Kassierens mit zusätzlicher Verantwortung; Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 461/87

    Beschäftigung an der Sammelkasse eines Verbrauchermarktes als Voraussetzung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 2 TaBV 15/09
    Im Urteil vom 09.12.1987 - 4 AZR 461/87 - hat das Bundesarbeitsgericht den Begriff der Sammelkasse definiert und hierzu ausgeführt, zwar habe dieser Begriff in der Rechtsterminologie keinen fest umrissenen Inhalt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2020 - 7 Sa 11/19

    Eingruppierung einer Kassiererin im Baumarkt - GTV Einzel- und Versandhandel

    Die Sammelkasse hat übergeordnete Aufgaben wahrzunehmen, sei es, dass bei ihr die von anderen Kassen eingenommenen Beträge zusammenlaufen, sei es, dass sie im Vergleich zu den übrigen Kassen weitere und weitgehendere Funktionen hat (BAG 09.12.1987 - 4 AZR 461/87 - Rn. 23; LAG Rheinland-Pfalz 25.06.2009 - 2 TaBV 15/09 - Rn. 54).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 9 Sa 729/09

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Lebensmittel-Discountmarkt

    Die Klägerin ist auch keine Kassiererin an einer Sammelkasse im Sinne von Fußnote 2 zu Gehaltsgruppe III. Eine Sammelkasse liegt nur vor, wenn an dieser Kasse abteilungsübergreifend gegenüber anderen vorhandenen Kassen bestimmte besondere Kassenangelegenheiten erledigt werden (BAG 23.09.2009, a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz 25.06.2009 - 2 TaBV 15/09).
  • LAG München, 16.08.2021 - 4 TaBV 13/21

    Eingruppierung Kassenkraft und Erstkraft Kasse nach den Tarifverträgen

    Das Tätigkeitsbeispiel der Sammelkasse in der Beschäftigungsgruppe III sei nicht einschlägig; aufgrund der identischen Funktionalität der Kassen gebe es keine übergeordneten, wie das Bundesarbeitsgericht (in der Entscheidung vom 23.09.2009, 4 AZR 333/08) und das LAG Rheinland-Pfalz (im Urteil vom 25.06.2009, 2 TaBV 15/09) es für diesen Begriff forderten.
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